Behandlungsdauer

Zeitlicher Richtwert für Krankengymnastik und Manuelle Therapie liegt laut Bundesrahmenvertrag mit den Krankenkassen bei 15-25 Minuten. Dieser zeitliche Richtwert meint jedoch keine reine Behandlungszeit, sondern beinhaltet viele Arbeitsschritte. 
Jede Praxis entscheidet für sich, in Abwägung vieler Faktoren, wie lange eine Behandlung innerhalb des gesetzlichen Rahmens dauert. Es können 15, 20 oder 25 Minuten sein, alle drei Varianten liegen im gesetzlichen Rahmen. 

Die Behandlungszeit kann deshalb von Praxis zu Praxis variieren. Bindend für die Behandlungszeit ist daher allein der Bundesrahmenvertrag. 

Dieser gibt lediglich eine vergütete Mindestbehandlungsdauer von 15 Minuten vor inkl. Vor- und Nachbereitung. 

Der Zeitrahmen (15-25 Minuten) beinhaltet folgende Tätigkeiten:

-die durchgeführten Maßnahmen (Therapie)

-Vor und Nachbereitung z.B. das An und Auskleiden, Auslegen von Handtuch 

-Desinfektion der Therapieliege und Arbeitsutensilien, Elektrotherapiegerät, Händedesinfektion, Auffüllen von Desinfektionsmitteln, Seifen, Ölen etc. 

-Dokumentation, Therapiebericht, Behandlungsplanung, Erstellen von Trainingsplänen und Einstellungen von medizinischen Therapiegeräten

-evtl. Hilfestellung des Therapeuten

So regelt es der Rahmenvertrag: „Vor und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung“. 

Wir planen bei Einzelterminen eine Regelbehandlungsdauer von ca. 20 Minuten ein inkl. der o.g.Tätigkeiten. 

Viele Schritte werden von Ihnen nicht bewusst wahrgenommen, sind aber notwendig und werden nach jeder Behandlung von uns erledigt. 

Für eine effektive Therapie empfehlen wir deshalb Doppelbehandlungen. Daraus ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

– mehr effektive Behandlungszeit 

-Zeit um einen ordentlichen Befund durchzuführen und Übungen gemeinsam durchzugehen

-wir reduzieren dadurch die Vor und Nachbereitungszeit um die Hälfte, das kommt Ihnen zugute. 

-sie bekommen 1x wöchentlich einen langen Termin zwischen 30-40 Minuten.

– wir haben Zeit passive Maßnahmen wie Manuelle Therapie, mit gezielten Übungen zu kombinieren

-Ein Termin pro Woche reduziert Ihre Abhängigkeit von uns Therapeuten. Denn wir sind nur ein Teil Ihrer Lösung! 🙂

-Sie haben Zeit die besprochenen Übungen Zuhause regelmäßig durchzuführen 

Bitte informieren Sie Ihren Arzt vor Behandlungsbeginn über die Möglichkeit der Doppelbehandlungen.

Alle weiteren Details zur Behandlungsdauer lesen Sie gerne nach im „Bundesrahmenvertrag Leistungsbeschreibung Physiotherapie auf Seite 2, 3, 18 etc.“ 

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben. 

 

Selbstzahler

Die Behandlungsdauer bei Selbstzahlern beläuft sich auf 30-40 Minuten.
Kosten: à 60-70 €.

Honorargestaltung

Wir richten uns bei den Preisen entweder nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Kostenerstattung

Gesetzlich Versicherte (Selbstzahler)

Gesetzlich Versicherte informieren sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Heilpraktikerleistungen zum Teil übernommen werden.

Für gesetzlich Versicherte gibt es private Krankenversicherungen, die für einen kleinen Monatsbeitrag Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers teilweise erstatten. Informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Versicherungsberater.

 

Privatversicherte

Für Privatversicherte gibt es zwei Möglichkeiten der Erstattung:

  • Wenn Sie ein vom Arzt ausgestelltes Privatrezept haben (z. B. Manuelle Therapie) richten wir uns nach der Gebührenübersicht für Therapeuten. Rechnen Sie hier immer mit einem kleinen Eigenanteil, den Ihre Kasse bzw. Beihilfe nicht übernimmt.
  • Haben Sie kein Privatrezept, so informieren Sie sich vor der Behandlung, ob Ihre Kasse und in welcher Höhe Heilbehandlungen durch einen sektoralen Heilpraktiker (Physiotherapie) abdeckt. In diesem Fall richten wir uns nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

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